1.14Bis zur vollständigen Begleichung aller im Zusammenhang mit der bestellten Ware gegen den Besteller gerichteten Zahlungsforderungen bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Unternehmens KG. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das Unternehmen KG berechtigt, die bestellte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt durch das Unternehmen KG. In diesen Handlungen oder der Pfändung der bestellten Ware durch das Unternehmen KG liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Unternehmen KG hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Das Unternehmen KG ist nach Rücknahme der bestellten Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
1.15Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller das Unternehmen KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Unternehmen KG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dem Unternehmen KG entstandenen Ausfall.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Versandhandel mit Verbrauchern(Stand Juli 2010)